Landgericht Essen, 1998-07-01, 41 O 227/97

41 O 227/97Kantonsgericht01.07.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 41 O 227/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-01

Aktenzeichen: 41 O 227/97

ECLI: ECLI:DE:LGE:1998:0701.41O227.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.700,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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