Landgericht Essen, 1996-11-07, 4 O 297/96

4 O 297/96Kantonsgericht07.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 297/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-07

Aktenzeichen: 4 O 297/96

ECLI: ECLI:DE:LGE:1996:1107.4O297.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Sicherheit durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse leisten.

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