6 O 447/93•Landgericht Essen, 1993-10-28, 6 O 447/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 447/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-10-28
Aktenzeichen: 6 O 447/93
ECLI: ECLI:DE:LGE:1993:1028.6O447.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.950,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.Als Sicherheit gilt auch die unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse.
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