Landgericht Essen, 1993-10-28, 6 O 447/93

6 O 447/93Kantonsgericht28.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 447/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-28

Aktenzeichen: 6 O 447/93

ECLI: ECLI:DE:LGE:1993:1028.6O447.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.950,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.Als Sicherheit gilt auch die unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse.

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