12 O 547/88•Landgericht Essen, 1989-04-28, 12 O 547/88
Landgericht Essen, 1989-04-28, 12 O 547/88
12 O 547/88Kantonsgericht28.04.1989
Regest
Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinbruch
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 547/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-04-28
Aktenzeichen: 12 O 547/88
ECLI: ECLI:DE:LGE:1989:0428.12O547.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.
Leitsätze
Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinbruch
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.148,-- DM (i.W: zweitausendeinhundertachtundvierzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen von 948,-- DM seit dem 8. Januar 1988 und von weiteren 1.200,-- DM seit dem 25.0ktober 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 dem Kläger, zu 2/5 den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 2.400,-- DM. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 300,-- DM abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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