Landgericht Duisburg, 2025-07-10, 5 S 67/25

5 S 67/25Kantonsgericht10.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 67/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 5 S 67/25

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2025:0710.5S67.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird die Berufung des Beklagten gegen das am 26.05.2025 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (504 C 3037/24)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 102,00 EUR festgesetzt.

Gründe

Gründe:

Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.

Zur Begründung wird auf die Verfügung vom 28.05.2025 Bezug genommen.

Eine Stellungnahme des Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

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