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6 O 227/24•Landgericht Duisburg, 2025-02-11, 6 O 227/24
6 O 227/24Kantonsgericht11.02.2025
Im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen Sterilisation ist erst die Empfängnis der geschädigten Patientin bzw. der zur Empfängnis führende Geschlechtsverkehr das versicherte Schadensereignis im Sinne von Ziff. 1.1 AHB 2008.
Entscheidungsdatum: 2025-02-11
Aktenzeichen: 6 O 227/24
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2025:0211.6O227.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: AHB 2008 Ziff. 1.1
Im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen Sterilisation ist erst die Empfängnis der geschädigten Patientin bzw. der zur Empfängnis führende Geschlechtsverkehr das versicherte Schadensereignis im Sinne von Ziff. 1.1 AHB 2008.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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