Landgericht Duisburg, 2025-02-11, 6 O 227/24

6 O 227/24Kantonsgericht11.02.2025

Regest

Im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen Sterilisation ist erst die Empfängnis der geschädigten Patientin bzw. der zur Empfängnis führende Geschlechtsverkehr das versicherte Schadensereignis im Sinne von Ziff. 1.1 AHB 2008.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 227/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-11

Aktenzeichen: 6 O 227/24

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2025:0211.6O227.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: AHB 2008 Ziff. 1.1

Leitsätze

Im Falle einer pflichtwidrig unterlassenen Sterilisation ist erst die Empfängnis der geschädigten Patientin bzw. der zur Empfängnis führende Geschlechtsverkehr das versicherte Schadensereignis im Sinne von Ziff. 1.1 AHB 2008.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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