Landgericht Duisburg, 2024-11-08, 2 O 31/24

2 O 31/24Kantonsgericht08.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 31/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-08

Aktenzeichen: 2 O 31/24

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:1108.2O31.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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