Landgericht Duisburg, 2024-10-23, 31 KLs-723 Js 472/21-15/24

31 KLs-723 Js 472/21-15/24Kantonsgericht23.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 31 KLs-723 Js 472/21-15/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-23

Aktenzeichen: 31 KLs-723 Js 472/21-15/24

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:1023.31KLS723JS472.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in zwei Fällen und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 15.245,- EUR angeordnet, wobei er für einen Teilbetrag in Höhe von 12.245,- EUR als Gesamtschuldner haftet.

Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen trägt er die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Angewendete Vorschriften:

§ 259 Abs. 1 Var. 3, § 260 Abs. 1 Nr. 1, § 263 Abs. 1, Abs. 5, §§ 27, 28 Abs. 2, § 53, §§ 73, 73c StGB

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