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2 O 217/23•Landgericht Duisburg, 2024-09-26, 2 O 217/23
Entscheidungsdatum: 2024-09-26
Aktenzeichen: 2 O 217/23
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0926.2O217.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg vom 06.05.2024 (Aktenzeichen: 2 O 217/23) wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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