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11 O 309/23•Landgericht Duisburg, 2024-09-26, 11 O 309/23
11 O 309/23Kantonsgericht26.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-26
Aktenzeichen: 11 O 309/23
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0926.11O309.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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