Landgericht Duisburg, 2024-09-05, 4 O 384/16

4 O 384/16Kantonsgericht05.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 384/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-05

Aktenzeichen: 4 O 384/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0905.4O384.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.200,99 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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