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4 O 384/16•Landgericht Duisburg, 2024-09-05, 4 O 384/16
Entscheidungsdatum: 2024-09-05
Aktenzeichen: 4 O 384/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0905.4O384.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.200,99 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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