projekte
35 Ks 5/22•Landgericht Duisburg, 2024-08-02, 35 Ks 5/22
Entscheidungsdatum: 2024-08-02
Aktenzeichen: 35 Ks 5/22
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0802.35KS5.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Die Angeklagten werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
Der Angeklagte K ist für die vorläufige Festnahme am 0. September 0000 und für die vom 0. September 0000 bis zum 0. September 0000 erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.