Landgericht Duisburg, 2024-08-02, 35 Ks 5/22

35 Ks 5/22Kantonsgericht02.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Ks 5/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-02

Aktenzeichen: 35 Ks 5/22

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0802.35KS5.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

Der Angeklagte K ist für die vorläufige Festnahme am 0. September 0000 und für die vom 0. September 0000 bis zum 0. September 0000 erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen

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