Landgericht Duisburg, 2024-05-06, 33 KLs-596 Js 107/23-22/23

33 KLs-596 Js 107/23-22/23Kantonsgericht06.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 33 KLs-596 Js 107/23-22/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-06

Aktenzeichen: 33 KLs-596 Js 107/23-22/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0506.33KLS596JS107.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, die besonderen gerichtlichen Kosten des Adhäsionsverfahrens und 1/4 der der Adhäsionsklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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