Landgericht Duisburg, 2024-05-06, 2 O 217/23

2 O 217/23Kantonsgericht06.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 217/23 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-06

Aktenzeichen: 2 O 217/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0506.2O217.23.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.972,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.877,11 Euro (vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 40.972,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.