Landgericht Duisburg, 2024-05-02, 1 O 130/22

1 O 130/22Kantonsgericht02.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 130/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-02

Aktenzeichen: 1 O 130/22

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0502.1O130.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leiste

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