Landgericht Duisburg, 2024-04-29, 3 O 237/18

3 O 237/18Kantonsgericht29.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 237/18 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-29

Aktenzeichen: 3 O 237/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0429.3O237.18.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, einschließlich der Kosten der Streitverkündeten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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