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3 O 237/18•Landgericht Duisburg, 2024-04-29, 3 O 237/18
Entscheidungsdatum: 2024-04-29
Aktenzeichen: 3 O 237/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0429.3O237.18.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, einschließlich der Kosten der Streitverkündeten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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