Landgericht Duisburg, 2024-03-22, 32 KLs 34/23

32 KLs 34/23Kantonsgericht22.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 32 KLs 34/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-22

Aktenzeichen: 32 KLs 34/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0322.32KLS34.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen.

§§ 20, 63, 67b StGB.

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