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35 Ks 8/23•Landgericht Duisburg, 2023-10-02, 35 Ks 8/23
Entscheidungsdatum: 2023-10-02
Aktenzeichen: 35 Ks 8/23
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:1002.35KS8.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landgericht
Der Angeklagte wird wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Weiter werden ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt, jedoch wird die Gebühr für das Revisionsverfahren um ¾ ermäßigt. Von seinen notwendigen Auslagen im Revisionsverfahren und den notwendigen Auslagen der Nebenkläger hat der Angeklagte ¼ zu tragen. Im Übrigen trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten und der Nebenkläger im Revisionsverfahren.
Angewandte Vorschriften: §§ 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 5 Var. 1, 69a Abs. 1 StGB.
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