Landgericht Duisburg, 2023-10-02, 35 Ks 8/23

35 Ks 8/23Kantonsgericht02.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Ks 8/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-02

Aktenzeichen: 35 Ks 8/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:1002.35KS8.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von

fünf Jahren

verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Weiter werden ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt, jedoch wird die Gebühr für das Revisionsverfahren um ¾ ermäßigt. Von seinen notwendigen Auslagen im Revisionsverfahren und den notwendigen Auslagen der Nebenkläger hat der Angeklagte ¼ zu tragen. Im Übrigen trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten und der Nebenkläger im Revisionsverfahren.

Angewandte Vorschriften: §§ 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 5 Var. 1, 69a Abs. 1 StGB.

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