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22 O 75/14•Landgericht Duisburg, 2023-08-22, 22 O 75/14
Entscheidungsdatum: 2023-08-22
Aktenzeichen: 22 O 75/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0822.22O75.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.278.500,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteils ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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