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80 Kls 14/23•Landgericht Duisburg, 2023-08-16, 80 Kls 14/23
80 Kls 14/23Kantonsgericht16.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-16
Aktenzeichen: 80 Kls 14/23
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0816.80KLS14.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. große Strafkammer
Der Angeklagte N1 wird wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwölf Fällen und versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte K1 wird wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr zehn Monaten
verurteilt.
Hinsichtlich des Angeklagten N1 wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 651.398,00 EUR angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten zu tragen, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten N1 eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
Angeklagter N1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2, Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2, 267 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53, 73c Satz 1 StGB
Angeklagter K1: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 267 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 27 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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