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10 O 126/22•Landgericht Duisburg, 2023-06-14, 10 O 126/22
10 O 126/22Kantonsgericht14.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: 10 O 126/22
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0614.10O126.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerseite hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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