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6 O 49/22•Landgericht Duisburg, 2023-05-19, 6 O 49/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-19
Aktenzeichen: 6 O 49/22
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0519.6O49.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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