Landgericht Duisburg, 2023-01-27, 6 O 436/21

6 O 436/21Kantonsgericht27.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 436/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-27

Aktenzeichen: 6 O 436/21

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2023:0127.6O436.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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