Landgericht Duisburg, 2022-11-30, 10 O 30/22

10 O 30/22Kantonsgericht30.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 30/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-30

Aktenzeichen: 10 O 30/22

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:1130.10O30.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 153.068,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

08.12.2019 zu zahlen,

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.886,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.01.2022 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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