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10 O 229/20•Landgericht Duisburg, 2022-10-19, 10 O 229/20
10 O 229/20Kantonsgericht19.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-19
Aktenzeichen: 10 O 229/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:1019.10O229.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1) zu 25 %, der Kläger zu 2) zu 37,5 %, die Klägerin zu 3) zu 25 % und der Kläger zu 4) zu 12,5 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Kläger zu 1), 2) und 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger zu 4) darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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