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2 O 420/15•Landgericht Duisburg, 2022-09-26, 2 O 420/15
Entscheidungsdatum: 2022-09-26
Aktenzeichen: 2 O 420/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0926.2O420.15.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner für den (Insolvenzvertiefungs-)Schaden haften, der durch den unterlassenen Hinweis der Beklagten zu 1. an die X. GmbH in Bezug auf eine zweifelhafte Fortführungsprognose und den Anlass zur Prüfung einer möglichen Insolvenzreife entstanden ist.
Die Beklagten sind darüber hinaus als Gesamtschuldner verpflichtet, auf den zu zahlenden Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.02.2016 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Betragsverfahren vorbehalten.
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