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1 O 73/21•Landgericht Duisburg, 2022-09-09, 1 O 73/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-09
Aktenzeichen: 1 O 73/21
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0909.1O73.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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