Landgericht Duisburg, 2022-08-26, 3 O 191/22

3 O 191/22Kantonsgericht26.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 191/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-26

Aktenzeichen: 3 O 191/22

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0826.3O191.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Gewerberäume im 1. Obergeschoss rechts des Ärztehauses unter der postalischen Anschrift U.-Strasse 000, T. bestehend aus 115 m² Praxisräume und einem Kellerabteil zum 30.09.2022 zu räumen und geräumt an die Kläger herauszugeben.

2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 € freizustellen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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