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8 O 128/19•Landgericht Duisburg, 2022-06-30, 8 O 128/19
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 8 O 128/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0630.8O128.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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