Landgericht Duisburg, 2021-12-08, 36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21

36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21Kantonsgericht08.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-08

Aktenzeichen: 36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1208.36KS132JS121.19.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten darf vor Ablauf von 3 Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.

223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, §§ 52, 69 Abs. 1, § 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG

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