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36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21•Landgericht Duisburg, 2021-12-08, 36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21
36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21Kantonsgericht08.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-08
Aktenzeichen: 36 Ks 132 Js 121/19 - 1/21
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1208.36KS132JS121.19.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Schwurgericht
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten darf vor Ablauf von 3 Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.
223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, §§ 52, 69 Abs. 1, § 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG
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