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6 O 274/20•Landgericht Duisburg, 2021-10-15, 6 O 274/20
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 6 O 274/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1015.6O274.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Das Teil-Versäumnisurteil vom 30.04.2021 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Grundstück C-Straße in P befindlichen Gewerbehallen I und II nebst den vor den Hallen befindlichen unbefestigten Freiflächen einschließlich der Zuwegung zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,- EUR abwenden, wenn der Kläger nicht vor Vollstreckung Sicherheit gleicher Höhe leistet.
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