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7 S 56/21•Landgericht Duisburg, 2021-10-06, 7 S 56/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-06
Aktenzeichen: 7 S 56/21
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1006.7S56.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
weist die Kammer die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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