Landgericht Duisburg, 2021-10-06, 7 S 56/21

7 S 56/21Kantonsgericht06.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 56/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-06

Aktenzeichen: 7 S 56/21

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:1006.7S56.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

weist die Kammer die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.