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22 O 64/19•Landgericht Duisburg, 2021-09-28, 22 O 64/19
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 22 O 64/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0928.22O64.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferinnen tragen die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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