projekte
7 S 54/21•Landgericht Duisburg, 2021-09-24, 7 S 54/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 7 S 54/21
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0924.7S54.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: ZPO § 130a; § 256; BGB § 305c, § 696
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 17.05.2021 - 502 C 2425/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.