Landgericht Duisburg, 2021-08-26, 4 O 218/19

4 O 218/19Kantonsgericht26.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 218/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 4 O 218/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0826.4O218.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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