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10 O 179/16•Landgericht Duisburg, 2021-05-07, 10 O 179/16
10 O 179/16Kantonsgericht07.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 10 O 179/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0507.10O179.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Klage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung des Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Verfügungsbeklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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