Landgericht Duisburg, 2021-04-16, 36 Qs 24/21

36 Qs 24/21Kantonsgericht16.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 Qs 24/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-16

Aktenzeichen: 36 Qs 24/21

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0416.36QS24.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Tenor

    1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 25. März 2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts E vom 20. Mai 2020 wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss sowie die auf dem Beschluss beruhende Durchsuchung vom 1. September 2020 rechtswidrig sind.
    1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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