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23 O 17/19•Landgericht Duisburg, 2021-03-26, 23 O 17/19
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 23 O 17/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0326.23O17.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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