Landgericht Duisburg, 2021-03-03, 36 KLs 724 Js 352/19 - 27/20

36 KLs 724 Js 352/19 - 27/20Kantonsgericht03.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 KLs 724 Js 352/19 - 27/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 36 KLs 724 Js 352/19 - 27/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0303.36KLS724JS352.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in sieben Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren zehn Monaten

verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 29 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 3, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 StGB, §§ 21, 52, 53, 54, 64 StGB

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