Landgericht Duisburg, 2021-02-09, 36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20

36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20Kantonsgericht09.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-09

Aktenzeichen: 36 Ks 133 Js 143/18 - 1/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0209.36KS133JS143.18.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger. Weiter werden dem Angeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Nebenkläger B2 insoweit entstandenen notwendigen Auslangen auferlegt.

– § 211 StGB –

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