Landgericht Duisburg, 2021-01-22, 7 O 107/19

7 O 107/19Kantonsgericht22.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 O 107/19 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-22

Aktenzeichen: 7 O 107/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0122.7O107.19.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, welche Strommengen (Angabe in Kilowattstunden) pro Kalenderjahr die D GmbH & Co. OHG, ##### M2 in der Zeit vom 1. März 2014 bis 31. Dezember 2018 aus dem Kraftwerk I, F-Strasse, ##### E2 , EEG-Anlagenschlüssel: ###### bzw. ##########, bezogen hat.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin den Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines vereidigten Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft vorzulegen, in dem der Umfang der gemäß vorstehendem Antrag zu 1) mitgeteilten Lieferungen von Strom durch die Beklagte an die D GmbH & Co. OHG bestätigt wird.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR.

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