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11 OH 103/18•Landgericht Duisburg, 2021-01-14, 11 OH 103/18
11 OH 103/18Kantonsgericht14.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 11 OH 103/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0114.11OH103.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die durch Anweisung des Präsidenten des Landgerichts vom 12.07.2018 veranlasste Überprüfung der Kostenberechnung des Antragsgegners vom 29.03.2018 über 1.507,37 € wird diese auf 1.371,36 € ermäßigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; der Antragsgegner trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst; die außergerichtlichen Kosten der anderen Beteiligten des Verfahrens werden der Landeskasse auferlegt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 136,01 € festgesetzt.
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