Landgericht Duisburg, 2020-11-23, 13 S 123/19

13 S 123/19Kantonsgericht23.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 S 123/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-23

Aktenzeichen: 13 S 123/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:1123.13S123.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.11.2019 (27 C 27/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.11.2019 (27 C 27/18) sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen

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