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13 S 123/19•Landgericht Duisburg, 2020-11-23, 13 S 123/19
13 S 123/19Kantonsgericht23.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 13 S 123/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:1123.13S123.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.11.2019 (27 C 27/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil sowie das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 11.11.2019 (27 C 27/18) sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen
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