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8 O 195/19•Landgericht Duisburg, 2020-10-07, 8 O 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 8 O 195/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:1007.8O195.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 356.520,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 193.750,00 Euro brutto seit dem 01.06.2019 und aus einem Betrag in Höhe von 162.500,00 Euro seit dem 15.04.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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