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33 KLs-728 Js 75/20-8/20•Landgericht Duisburg, 2020-07-27, 33 KLs-728 Js 75/20-8/20
33 KLs-728 Js 75/20-8/20Kantonsgericht27.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-27
Aktenzeichen: 33 KLs-728 Js 75/20-8/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0727.33KLS728JS75.20.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer als Jugendkammer
Der Angeklagte wird wegen räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; eigene Auslagen trägt er selbst.
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