Landgericht Duisburg, 2020-07-10, 3 O 225/19

3 O 225/19Kantonsgericht10.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 225/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-10

Aktenzeichen: 3 O 225/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0710.3O225.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3.Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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