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21 O 10/20•Landgericht Duisburg, 2020-07-09, 21 O 10/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-09
Aktenzeichen: 21 O 10/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0709.21O10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2020 zu zahlen..
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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