Landgericht Duisburg, 2020-07-09, 21 O 10/20

21 O 10/20Kantonsgericht09.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 10/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 21 O 10/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0709.21O10.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2020 zu zahlen..

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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