Landgericht Duisburg, 2020-07-06, 35 Ks 15/19

35 Ks 15/19Kantonsgericht06.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Ks 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-06

Aktenzeichen: 35 Ks 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0706.35KS15.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafkammer - Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von

sechs Jahren

verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor dieser Maßregel ist ein Teil der Freiheitsstrafe, der auf ein Jahr festgesetzt wird, vorab zu vollstrecken.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  • §§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 306a Abs. 1 Nr. 3, 306c, 21, 49 Abs. 1, 64, 67 Abs. 2 S. 1, S. 2, Abs. 5 S. 1 StGB -

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