Landgericht Duisburg, 2020-06-18, 34 KLs-130Js 4/15-18/15

34 KLs-130Js 4/15-18/15Kantonsgericht18.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 KLs-130Js 4/15-18/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-18

Aktenzeichen: 34 KLs-130Js 4/15-18/15

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0618.34KLS130JS4.15.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte U wird wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wobei drei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.

Der Angeklagte G wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wobei drei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten und die Verfahrenskosten.

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