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12 T 128/19•Landgericht Duisburg, 2020-03-19, 12 T 128/19
12 T 128/19Kantonsgericht19.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 12 T 128/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0319.12T128.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 17.04.2019 – 5 XVII 274/14 – wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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