Landgericht Duisburg, 2020-03-19, 12 T 128/19

12 T 128/19Kantonsgericht19.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 T 128/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-19

Aktenzeichen: 12 T 128/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0319.12T128.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 17.04.2019 – 5 XVII 274/14 – wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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